1. Kinderangeln
Für Kinder bis zum 10. Geburtstag gibt es die Möglichkeit, bei einem
erwachsenen Fischereischeininhaber „mitzuangeln“. Die Kleinen können
also mit Papa oder Opa ans Wasser gehen und dürfen mit deren Ausrüstung
angeln und Fische fangen. Nur beim Abhaken, Betäuben und Töten sollten
die Erwachsenen einschreiten, damit der Fisch nicht unnötig leiden muss.
2. Jugendfischereischein
Ab dem 10. Geburtstag können Kinder und Jugendliche bei der Stadt oder
Gemeinde einen Jugendfischereischein lösen. Dieser ist nur in Begleitung
eines Fischereischeininhabers (der übrigens nicht volljährig sein muss)
gültig. Der Jugendfischereischein berechtigt zum Führen eigener
Angelruten und zum Versorgen des Fangs unter Aufsicht des Begleiters.
Mit einem Jugendfischereischein darf man nur bis zum 16. Geburtstag
angeln. Ähnliches gilt beim Sonderfischereischein für Behinderte, der
jedoch keine Altersbegrenzung aufweist.
3. Fischereischein
Einen Fischereischein bekommt man bei der Stadt oder Gemeinde gegen
Vorlage des Zeugnisses über die bestandene Fischerprüfung frühestens ab
dem 14. Geburtstag. Dieser wird als 1-Jahres- oder als
5-Jahres-Fischereischein ausgestellt. Er ist beim Kauf von
Erlaubnisscheinen vorzuzeigen und beim Angeln immer mitzuführen.
4. Fischerprüfung – schriftlicher Teil
Das Bestehen der Fischerprüfung ist Voraussetzung für die Erteilung
eines Fischereischeins. Für die Vorbereitung ist der Besuch eines
Lehrgangs, der von vielen Fischereivereinen angeboten wird, dringend zu
empfehlen. Adressen können bei den Unteren Fischereibehörden der
Kreise/kreisfreien Städte erfragt werden. Im schriftlichen Teil der
Prüfung müssen 60 Fragen aus 6 Fachgebieten beantwortet werden.
5. Fischerprüfung – praktischer Teil
Hierbei muss eine vorgegebene Angelrute inkl. Montage zusammengebaut
bzw. zusammengelegt werden. Insgesamt stehen 10 Aufgaben für
verschiedene Angeltypen und Fischarten zur Auswahl. Außer Angelrute,
Angelrolle, Schnur, Haken, Köder etc. ist unbedingt auch das Zubehör wie
Kescher, Schlagholz, Messer etc. hinzuzufügen, damit der gefangene
Fisch waidgerecht versorgt werden kann.
6. Fischerprüfung – Fischartenerkennung
Zur praktischen Prüfung zählt auch die Fischartenerkennung. Dazu müssen
insgesamt 44 Fischarten auf Bildtafeln unterschieden werden. Dieser
Prüfungsteil gilt als bestanden, wenn von 6 vorgelegten Bildern 4
zutreffend benannt werden können. Im Anschluss an die erfolgreich
bestandene Prüfung erhält man ein Zeugnis.
7. Erlaubnisschein
Der letzte Schritt zum Angeln ist der Erwerb eines Erlaubnisscheins. Da
die meisten Gewässer von einem Fischereiverein bewirtschaftet werden,
muss man eine Erlaubnis kaufen, um dort zu fischen. Diese gibt es
meistens als Tages-, Wochen- oder Jahresscheine. Der Fischereischein
muss dazu vorgezeigt werden. An wen man sich wenden muss, kann bei den
Anglern vor Ort oder in einem nahe gelegenen Angelgeschäft erfragt
werden.
8. Vereinsmitgliedschaft
Am preiswertesten und erfolgreichsten fischt man als Vereinsmitglied.
Fischereivereine bieten ihren Mitgliedern eine Auswahl an
Vereinsgewässern an. Diese sind oft gut besetzt und durch regelmäßige
Besuche steigt der Fangerfolg. Die Erlaubnisscheingebühren sind in der
Regel im Jahresbeitrag enthalten. Zusätzlich kommt man mit
Gleichgesinnten in Kontakt, kann sich austauschen und Freunde finden.
Über den Fischfang hinaus leisten die Fischereivereine wertvolle Arbeit
für die Erhaltung der Gewässer und den Schutz der Fische.